Weisung an Kindsmutter

Art. 273 Abs. 2 ZGB , Art. 275 Abs. 3 ZGB

Familienrecht, elterliche Sorge, persönlicher Verkehr

Das Bundesgericht befasst sich im vorliegenden Fall mit einer umstrittenen Weisung der KESB, die sich ausdrĂŒcklich auf Art. 273 Abs. 2 ZGB stĂŒtzt, und fĂŒhrt aus, dass die kantonalen Instanzen mit dieser Vorgehensweise die vom ZGB vorgegebene Ordnung verkennen. Art. 273 Abs. 2 ZGB kommt als gesetzliche Grundlage fĂŒr die Anordnung, den Sohn ĂŒber die durch seinen Vater begangenen schweren Sexualdelikte aufzuklĂ€ren, nicht in Frage. Weisungen dienen nach Art. 273 Abs. 2 ZGB dazu, den persönlichen Verkehr im Interesse des Kindeswohls mit RĂŒcksicht auf (besondere) konkrete UmstĂ€nde auszugestalten, um tatsĂ€chlichen oder befĂŒrchteten elterlichen Defiziten bei der Umsetzung der Kontakte entgegenzuwirken. Das in Art. 273 Abs. 2 ZGB vorgesehene Weisungsrecht der Kindesschutzbehörde knĂŒpft mithin an eine behördliche Regelung des persönlichen Verkehrs an. Bestehen hingegen, wie im vorliegenden Fall, noch gar keine behördlichen Anordnungen ĂŒber den Anspruch auf persönlichen Verke [...]

| legalis brief FamR 27.03.2024