Weisungen in kindesschutzrechtlichen Verfahren

BGer 5A_375/2023 vom 21.11.2023 (Publikation vorgesehen)

Art. 273 Abs. 2 ZGB , Art. 274 Abs. 2 ZGB , Art. 301 ZGB

Kindesschutzmassnahmen, elterliche Sorge, persönlicher Verkehr

A., Mutter, und B., Vater, sind Eltern von C., welcher 2012 zur Welt kam. Die Eltern waren nicht verheiratet. Allein A. ist Inhaberin der elterlichen Sorge. Seit 2015 befindet sich B. im Strafvollzug, weil er wegen mehrerer Sexualdelikte zum Nachteil von D., der Halbschwester von C., verurteilt wurde.

Erstmals im Jahre 2016 beantragte B. einen Kontaktaufbau zu C. A. lehnte dies ab, dennoch wurde erstinstanzlich ein begleitetes Kontaktrecht in Kombination einer Beistandschaft angeordnet. A. erhob hiergegen Beschwerde. Während des laufenden Beschwerdeverfahrens nahm B. vom Kontakt zu C. Abstand. Mehrere Jahre später, am 18. November 2021, wandte sich B. erneut an die KESB, um den Kontakt zu seinem Sohn aufzubauen. A. erhielt die Eingabe von B. zur Stellungnahme. Sie lehnte jeglichen Kontakt von B. zu C. ab und beantragte folglich die Abweisung der Anträge von B.

Die KESB stellte in Aussicht, dass A. angewiesen werde, C. zur Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) W. zu bringen und C. dort übe [...]

Rosa Renftle | legalis brief FamR 29.02.2024