Wenn getrenntlebende bzw. geschiedene Eltern mit ihren Kindern reisen

Kindesentführung, elterliche Sorge

Bei gemeinsamer elterlicher Sorge üben die Eltern grundsätzlich ihre Entscheidungskompetenzen gemeinsam aus. Leben die Eltern jedoch in zwei Haushalten, so bestimmt Art. 301 Abs. 1bis ZGB, dass dem im Zeitpunkt der Entscheidung betreuenden Elternteil die Alleinentscheidungskompetenz zukommt, wenn die Angelegenheit alltäglich oder dringlich ist oder der andere Elternteil nicht mit vernünftigem Aufwand zu erreichen ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Obhut alternierend festgelegt wurde oder nur einem Elternteil zusteht; auch der besuchsberechtigte Elternteil entscheidet während der Besuche alleine.

So wollte der Gesetzgeber verhindern, dass dauernde Streitigkeiten um alltägliche Angelegenheiten die Beziehung des Kindes zu seinen Eltern belasten oder dass dringliche oder für das Kind wichtige Entscheide nicht gefällt werden können.

In seiner Betreuungszeit kann mithin jeder Elternteil selbst bestimmen, wo er sich mit den Kindern aufhalten will, was auch für (Aus [...]

Nadine Grieder | legalis brief FamR 11.09.2023