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VORGESTELLT

Zacharias Ziegler – «Eine der grössten Stärken des Familienrechts ist gleichzeitig eine seiner Schwächen: Es lässt sehr viel Raum für den Einzelfall.»

Familienrecht

Zacharias Ziegler studierte an den Universitäten Luzern und Wien. Seit der Erlangung seines Anwaltspatents im Jahr 2018 ist er mit Hauptschwerpunkt im Familienrecht tätig, seit August 2026 bei Zanetti Rechtsanwälte AG. Im Jahr 2025 erlangte er den Titel Fachanwalt SAV Familienrecht.

Welche Verbindung haben Sie zum Familienrecht?

Mich hat am Familienrecht schon immer interessiert, dass es sehr nahe am wirklichen Leben ist. Es geht nicht nur um abstrakte Rechtsfragen, sondern um ganz konkrete Dinge: Wo wohnen die Kinder? Wie wird die Betreuung organisiert? Was passiert mit dem gemeinsamen Haus? Wie reicht das vorhandene Einkommen plötzlich für zwei Haushalte, wenn man sämtliche Hobbys behalten will?

Gleichzeitig kann Familienrecht juristisch ziemlich anspruchsvoll sein. Unterhalt, Güterrecht oder Vorsorgeausgleich sind teilweise sehr technisch. Genau diese Mischung gefällt mir.

Und am Schluss muss eine Lösung nicht nur juristisch stimmen. Sie muss auch irgendwie funktionieren. Das ist im Familienrecht manchmal die grössere Kunst.

Was sind Ihre alltäglichen Herausforderungen?

Eine grosse Herausforderung ist sicher, herauszufinden, was für das Verfahren wirklich wichtig ist.

Bei einer Trennung gibt es meistens eine lange Vorgeschichte. Vieles davon ist menschlich verständlich und für die Betroffenen sehr bedeutend. Rechtlich hilft es aber nicht immer weiter.

Dazu kommt, dass familienrechtliche Sachverhalte sehr dynamisch sind. Die Teenagertochter lebt plötzlich beim anderen Elternteil, Übergaben funktionieren nicht oder jemand verliert seine Stelle. Was heute stimmt, kann einige Wochen später schon wieder anders aussehen.

Und dann gibt es natürlich noch die Unterhaltsberechnung. Sie vermittelt mit Franken und Rappen eine beeindruckende mathematische Präzision. Dass dahinter teilweise eine ganze Reihe von Annahmen und Wertungen steckt, sieht man der letzten Excel-Zelle nicht mehr unbedingt an. Dasselbe gilt im Übrigen für die güterrechtliche Auseinandersetzung.

Gibt es Anekdoten aus Ihrer Tätigkeit im Familienrecht?

Natürlich. Die besten darf man wegen des Anwaltsgeheimnisses allerdings gerade nicht erzählen. Und vermutlich hat jeder schon einmal vom Toaster gehört, über welchen die Parteien vor Gericht eine Stunde lang gestritten haben.

In diesem Zusammenhang erstaunt mich aber immer wieder, wie viel Energie manchmal in wirtschaftlich eher unbedeutende Fragen fliesst. Wenn zwei Personen längere Zeit über einen einzelnen Hausratsgegenstand streiten, geht es häufig nicht wirklich um dessen Marktwert. Das macht Familienrecht manchmal juristisch anspruchsvoll und gelegentlich auch psychologisch interessant.

Wenn Sie die Möglichkeit hätten, etwas am Familienrecht zu ändern, was wäre das?

Ich würde wahrscheinlich weniger am materiellen Recht ändern als am Verfahren.

Gerade wenn Kinder betroffen sind, müssen Verfahren möglichst rasch, verständlich und lösungsorientiert geführt werden. Für ein Kind ist es wenig tröstlich, dass nach zwei Jahren endlich in einem sehr sorgfältig begründeten Entscheid festgestellt wird, wie die Betreuung in den vergangenen zwei Jahren idealerweise hätte organisiert werden sollen. Dabei sind Gerichte, Anwältinnen und Anwälte, aber auch die Parteien selbst gefordert.

Ich würde mir zudem bei gewissen Fragen etwas mehr Einfachheit wünschen. Das gilt, wie erwähnt, für Unterhaltsberechnungen. Diese müssen natürlich differenziert sein. Aber wenn am Ende kaum noch jemand nachvollziehen kann, wie genau ein Betrag zustande gekommen ist, sollte man sich zumindest fragen dürfen, ob wir nicht etwas weit gegangen sind.

Welches wäre Ihr wichtigster Tipp in familienrechtlichen Verfahren?

Sich auf das Wesentliche zu konzentrieren.

Das gilt für die Parteien, aber auch für uns Anwältinnen und Anwälte. Nicht jede Verletzung aus einer Beziehung gehört in eine Rechtsschrift und nicht jeder Nebenschauplatz muss bis zur letzten Patrone geführt werden.

Ich halte gerade im Familienrecht auch relativ wenig von seitenlangen rechtlichen Ausführungen in Rechtsschriften. Das Gericht wendet das Recht ohnehin von Amtes wegen an. Entscheidend ist aus meiner Sicht vielmehr, den Sachverhalt sauber herauszuarbeiten und zu zeigen, weshalb gerade dieser konkrete Fall eine bestimmte Lösung verlangt.

Familienrecht ist sehr stark Einzelfallrecht. Familien leben unterschiedlich, Einkommen sind unterschiedlich, Betreuungslösungen ebenso. Zwanzig zitierte Bundesgerichtsentscheide machen deshalb eine Rechtsschrift nicht automatisch besser.

Etwas zugespitzt gesagt: Das Gericht braucht keine Rechtsprechungsschulung. Es muss verstehen, um welche Tatsachen es geht.

Wie hat sich das Familienrecht in den vergangenen Jahren Ihrer Meinung nach verändert?

Das Familienrecht ist sicher individueller geworden und hat sich deutlich von starren Rollenbildern entfernt. Eigenverantwortung spielt beim Unterhalt eine grössere Rolle. Gleichzeitig haben verschiedene Betreuungsmodelle, insbesondere die alternierende Betreuung der Kinder, erheblich an Bedeutung gewonnen. Auch die Rechtsprechung versucht stärker, der tatsächlich gelebten Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit Rechnung zu tragen. Das entspricht der gesellschaftlichen Realität und ist meines Erachtens richtig.

Einfacher ist das Familienrecht dadurch allerdings nicht geworden. Gleichzeitig sind die Anforderungen an die Beratung und an die Gestaltung tragfähiger Lösungen gestiegen.

Welches sind Ihrer Meinung nach die grössten Stärken und Schwächen im Schweizer Familienrecht?

Eine seiner grössten Stärken ist gleichzeitig eine seiner Schwächen: Das Familienrecht lässt sehr viel Raum für den Einzelfall. Familien funktionieren unterschiedlich, und starre Regeln würden dieser Realität oft nicht gerecht.

Die Kehrseite ist, dass das Recht dadurch teilweise schwer vorhersehbar wird. Für die Beratung ist das nicht immer einfach, weil vermeintlich ähnliche Ausgangslagen durchaus zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können.

Vielleicht ist das aber auch eine grundlegende Erkenntnis des Familienrechts: Menschen lassen sich erstaunlich schlecht in Tabellen pressen. Wir versuchen es trotzdem regelmässig.

Welches ist Ihrer Meinung nach die grösste Herausforderung im Schweizer Familienrecht in den kommenden zehn Jahren?

Ich glaube, die grösste Herausforderung wird sein, die immer vielfältigeren Familienmodelle vernünftig abzubilden, ohne das Recht gleichzeitig immer komplizierter zu machen. Wir haben heute sehr unterschiedliche Betreuungsmodelle, Patchworkfamilien, zwei erwerbstätige Eltern, internationale Bezüge und flexible Arbeitsformen. Darauf muss das Familienrecht praktikable Antworten finden.

Besonders wichtig erscheint mir dabei der Umgang mit hochstrittigen Kinderbelangen. Dort braucht es rasche Verfahren und möglichst früh gangbare Lösungen, die im besten Fall von den Eltern tatsächlich getragen werden können.

Was wird am Familienrecht Ihrer Meinung nach am häufigsten unterschätzt?

Dass ein gutes Ergebnis in einem familienrechtlichen Verfahren nicht zwingend mit einem maximalen juristischen Sieg gleichzusetzen ist. Natürlich muss man die Interessen der eigenen Mandantschaft konsequent vertreten. Aber gerade im Familienrecht muss man manchmal auch weiterdenken.

Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, werden die Eltern auch nach dem Verfahren miteinander zu tun haben. Ein vollständig eskalierter Prozess kann deshalb einen hohen Preis haben, selbst wenn man am Ende noch einen dogmatischen Punktsieg davonträgt.

Ein vernünftiger Vergleich ist nicht automatisch ein Nachgeben. Manchmal ist er schlicht die bessere Lösung.

Simon Furler | legalis brief FamR 02.09.2026