Zweistufig-konkrete Unterhaltsberechnungsmethode bei aussergewöhnlich guten Verhältnissen
Art. 125 ZGB
Ehegattenunterhalt, FamilienrechtEs ist nicht willkürlich, wenn das Gericht den Unterhalt anhand der zweistufig-konkreten Methode berechnet. Die Gerichte sind nicht verpflichtet, den Unterhaltsbeitrag anhand der einstufig-konkreten Methode zu ermitteln, wenn aussergewöhnlich günstige finanzielle Verhältnisse oder Sparquoten vorliegen. Auch bei der zweistufig-konkreten Methode sind Sparquoten zu berücksichtigen und es ist korrigierend einzugreifen, wenn der anhand der zweistufig-konkreten Methode errechnete Unterhaltsbeitrag die Obergrenze des gebührenden Unterhalts übersteigt (vgl. Erwägung 3.2 mit weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung).
[...]Simon Furler | legalis brief FamR 04.01.2024