Ausgewählte Neuerungen der SchKG-Teilrevision
Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung
Am 19. Juni 2026 haben beide Räte die Teilrevision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) gutgeheissen.[1] Nachfolgend werden drei wesentliche Neuerungen der Revision näher betrachtet.
Schweizweiter Betreibungsregisterauszug
Mit der Schaffung eines zentralen Informationssystems hat der Bund in nArt. 8b Abs. 1 SchKG die Grundlage für einen schweizweiten Betreibungsregisterauszug gelegt. Künftig werden damit die Daten aller 354 Betreibungskreise in einem einzigen Register zusammengeführt.
Die Identifikation erfolgt bei natürlichen Personen über die AHV-Nummer, bei anderen Rechtsträgern über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID). Die Betreibungsämter sind verpflichtet, diese Angaben bei der Schuldnerin oder dem Schuldner einzuholen und im Register zu vermerken. Die Reform verfolgt ein doppeltes Ziel: Zum einen soll sie verhindern, dass ein Schuldner durch Verlegung seines (Wohn-)Sitzes einen l [...]
Mark Meili | legalis brief GesR 26.08.2026