Auskaufmechanismen in Joint-Venture-Verträgen
Auskaufmechanismen, Joint Venture, Pattsituationen
Ein Joint Venture bezeichnet einen Zusammenschluss von mindestens zwei Parteien, die die Realisierung eines gemeinsamen Projekts anstreben. Häufig wird zu diesem Zweck eine neue Gesellschaft gegründet, an der die Parteien beteiligt sind (Equity Joint Venture). In der Praxis wird meist die Rechtsform einer Aktiengesellschaft gewählt.[1] Die grundlegenden Modalitäten der Kooperation werden von den Parteien in einer Grundvereinbarung geregelt.[2] Während der Zusammenarbeit sind sich die Parteien jedoch oftmals über eine bestimmte Frage oder gar über die Zukunft des Joint Ventures uneinig und es entsteht eine Pattsituation. Gerade bei paritätischen Joint Ventures ist dieses Risiko besonders hoch.[3] Je nach Ausmass der Uneinigkeit kann dies zu einer Lähmung der gegründeten Joint-Venture-Gesellschaft führen.[4]
Es empfiehlt sich daher, dass die Pa [...]
Jean-Pascal Stoll | legalis brief GesR 05.08.2024