Die EU-Entwaldungsverordnung kündigt sich an – neue Hindernisse für den Export von Kaffee, Schokolade und Möbeln
Nachhaltigkeit, Transparenz, Verantwortlichkeit
Die EU-Verordnung 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten («EUDR») gilt ab dem 30. Dezember 2025 (für KMU ab dem 30. Juni 2026). Wer in der EU Produkte verkaufen will, die mit Abholzung in Verbindung stehen könnten, muss in Zukunft ihre Herkunft nachweisen können. Schweizer Unternehmen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, können faktisch solche Produkte nicht mehr in die EU ausführen.
Die EUDR will weltweit den Regenwald schützen sowie seine Abholzung verlangsamen und ist ein weiterer Baustein des Green Deal der EU. Die Nichteinhaltung der EUDR kann die Aussetzung der Einfuhr sowie den Rückruf, die Beschlagnahmung und die Entsorgung von Produkten zur Folge haben. Darüber hinaus können die Einnahmen aus dem Verkauf solcher Produkte beschlagnahmt und Geldbussen in Höhe von mindestens 4% des EU-weiten Jahresumsatzes des Marktteilnehmers oder Händlers verhängt werden. Die EUDR gilt für Unternehmen, die in die EU einführen, von der EU ausführen oder in der EU verkaufen, also [...]
Marc Hanslin / Karin Baader | legalis brief GesR 24.02.2025