Geschlechterquoten in Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen – ein Zwischenfazit
Geschäftsführer, Nachhaltigkeit, Transparenz, Verwaltungsrat
Im Rahmen der Ausarbeitung der Aktienrechtsrevision war es dem Bundesrat ein Anliegen, den bis anhin tiefen Frauenanteil in Verwaltungsräten und in den Geschäftsleitungen von Schweizer Unternehmen substanziell zu erhöhen. Zu diesem Zweck wurde mit der Aktienrechtsrevision eine neue Regel ins Aktienrecht aufgenommen, die grosse Unternehmen (welche die Schwellenwerte gemäss Art. 727 Abs. 1 Ziff. 2 OR überschreiten), dazu verpflichtete, künftig mehr Frauen in Führungspositionen aufzunehmen. Für den Verwaltungsrat wurde ein Geschlechterrichtwert von 30% Frauen festgelegt, für die Geschäftsleitung ein Richtwert von 20%. Die Regelung trat am 1. Januar 2021 in Kraft, wobei für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung eine Übergangsfrist von fünf bzw. zehn Jahren gilt.
Unternehmen, die diese Werte nicht erreichen, sind verpflichtet, im Vergütungsbericht die Gründe dafür darzulegen und Massnahmen zur Verbesserung zu erläutern. Die Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Richtwerte s [...]
Mark Meili | legalis brief GesR 25.03.2025