Informationsanspruch des Aktionärs

Aktionärsrechte, Anfechtung (von Beschlüssen), Dividende, Generalversammlung, Informationsrechte, Nichtigkeit, Stimmrecht, Verwaltungsrat

Die Ya AG hat zwei Aktionäre: Beschwerdeführer X mit lediglich einer Namenaktie und die Yb AG, die Muttergesellschaft der Ya AG, mit den übrigen 764'836 Namenaktien (somit ca. 99.99% der Aktien). Eine 100%ige Tochtergesellschaft der Ya AG reduzierte ihren Kapitalbedarf mittels Abschluss eines Rückversicherungsvertrags und beschloss daraufhin, eine a.o. Dividende in der Höhe von CHF 300 Mio. auszuschütten. Der Verwaltungsrat der Ya AG schlug anschliessend seiner Generalversammlung ebenfalls die Ausschüttung einer Dividende in gleicher Höhe vor. Im Hinblick auf die ausserordentliche Generalversammlung der Ya AG ersuchte der Beschwerdeführer um Auskunft und Einsicht (Art. 697 aOR). Die Ya AG antwortete auf diese Anfrage, allerdings nicht zur Zufriedenheit von X. An der Generalversammlung der Ya AG vom 22. November 2022 wurde die Ausschüttung der Dividende mit 764'808 gegen eine einzige Stimme (diejenige von X) beschlossen. Mit E-Mail vom 27. Februar 2023 teilte der Beschwerdeführer der Ya AG mit, d [...]

Mark Meili | legalis brief GesR 25.03.2024