Keine Einberufung einer GV durch VR nach Ablauf der Amtszeit
Art. 731b OR
Generalversammlung, VerwaltungsratDie B. AG (nachfolgend: die Gesuchsgegnerin) wird gehalten von A., von C., die zugleich die einzige Verwaltungsrätin der B. AG ist, sowie von J., der minderjährigen Tochter von C. Die I. AG ist die Revisionsstelle der B. AG.
A. (nachfolgend: der Gesuchsteller) reichte am 5. August 2022 ein Gesuch um Einsetzung eines Sachwalters sowie um Anordnung der erforderlichen Massnahmen nach Art. 731b OR ein. Als Begründung führte er im Wesentlichen an, die B. AG verfüge mangels rechtzeitig durchgeführter Wiederwahlen weder über einen rechtsgültig gewählten Verwaltungsrat noch über eine rechtsgültig gewählte Revisionsstelle.
Der Einzelrichter des Kantonsgerichts Zug verneinte mit Entscheid vom 24. Februar 2024 in der Folge das Bestehen eines Organisationsmangels, da die Verwaltungsrätin C. zwar im Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Generalversammlung nicht (mehr) formelles Organ der Gesuchsgegnerin gewesen sei, sie aber als faktisches Organ formell korrekt zur ordentlichen General [...]
Jeannine Recher | legalis brief GesR 27.01.2025