Neues Aktienrecht – Protokollierung von Generalversammlungsbeschlüssen
Generalversammlung, Virtuelle Generalversammlung
Das Eidgenössisches Amt für das Handelsregister hat am 20. Juni 2024 eine Praxismitteilung herausgegeben, welche sich mit Auslegungsfragen zum neuen Aktienrecht befasst, insbesondere mit der Protokollierung von Generalversammlungsbeschlüssen.
Protokollierung von Generalversammlungsbeschlüssen auf schriftlichem Weg (Art. 701 Abs. 3 OR)
Gemäss Art. 701 Abs. 3 OR können Aktionäre auf schriftlichem Weg auf Papier oder in elektronischer Form Beschlüsse fassen, sofern nicht ein Aktionär oder dessen Vertreter die mündliche Beratung verlangt. Bezüglich der Art der Beschlussfassung ist somit die Zustimmung aller Aktionäre erforderlich, für die Beschlussfassung selbst reicht jedoch ein Mehrheitsbeschluss.
Für die Protokollierung des Beschlusses verlangen Art. 23 HRegV und Art. 702 OR ein sogenanntes Erwahrungsprotokoll, in welchem das Ergebnis der Beschlussfassung der Generalversammlung festgehalten wird. Da es keinen Vorsitzenden gibt, wird dieses Protokoll in de [...]
Mark Meili | legalis brief GesR 27.08.2024