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URTEIL DES MONATS

Organisationsmangel und Pattsituation

Art. 731b OR

Aktionär, Aktionärbindungsvertrag, Generalversammlung, Organisationsmangel, Pattsituationen, Verwaltungsrat

Die beiden Aktionäre, A und B, halten jeweils 50% an der C AG. Aufgrund erheblicher Differenzen zwischen A und B verfügt die C AG seit dem 1. Juli 2023 über keinen Verwaltungsrat mehr. Gleichtags stellte A beim Handelsgericht des Kantons Zürich ein Gesuch nach Art. 731b OR zur Behebung des Organisationsmangels der C AG. Da es bereits in der Vergangenheit Diskussionen zwischen den Aktionären über einen gegenseitigen Kauf bzw. Verkauf der Aktien gegeben hatte, forderte das Handelsgericht am 18. September 2023 A auf, einen Preis für 50% der Aktien festzulegen oder ein Kauf-Verkauf-Angebot zu unterbreiten, wobei B entscheiden sollte, ob sie zu diesem Preis kauft oder verkauft. Bezüglich zwei von A und B gewährten Aktionärsdarlehen hielt das Handelsgericht fest, dass diese einem Kauf bzw. Verkauf der Aktien nicht entgegenstünden und diesbezüglich somit von gerichtlichen Anordnungen abzusehen sei.  

A reichte am 7. Oktober 2023 ein Angebot ein, welches aber zusätzliche Bedingungen zur Rüc [...]

Mark Meili | legalis brief GesR 05.08.2024