Sonderuntersuchung
BGer 4A_527/2024 vom 18.12.2024 (Publikation vorgesehen)
Art. 697g OR
Aktienrechtsreform, Aktionär, Aktionärsrechte, Informationsrechte, Sonderuntersuchung, TransparenzDas Obergericht des Kantons Zug ordnete auf Gesuch von Aktionären am 5. Januar 2023 eine Sonderprüfung bei der A. AG an. Das Bundesgericht wies eine von der A.AG gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde ab. Die Sonderprüferin legte dem Obergericht des Kantons Zug ihren Bericht am 15. Juli 2024 vor. Die Gesellschaft beantragte am 19. August 2024 die Geheimhaltung bestimmter Stellen unter Berufung auf (angeblich) vertrauliche anwaltliche Korrespondenz, was das Obergericht am 3. September 2024 ablehnte. Dagegen legte die A. AG beim Bundesgericht Beschwerde in Zivilsachen ein.
Erwägungen
Das neue Aktienrecht ist am 1.1.2023 in Kraft getreten. Vorliegend ging das Bundesgericht davon aus, dass die altrechtlichen Bestimmungen zur Anwendung gelangen, abschliessend brauchte darüber aber nicht entschieden zu werden, da die hier strittige Regelung von aArt. 697e OR anlässlich der Revision des Aktienrechts materiell unverändert in Art. 697g OR übernommen wurde. [...]
Mark Meili | legalis brief GesR 24.02.2025