Verantwortlichkeit – keine materielle Prüfung der Kollokation im Abtretungsprozess – Pflichtverletzungen
BGer 4A_654/2025 vom 11.05.2026
Art. 754 OR , Art. 959 OR , Art. 860e OR , Art. 680 Abs. 2 OR , Art. 17 SchKG , Art. 22 SchKG , Art. 260 SchKG
Sorgfaltspflichten, Verantwortlichkeit, Zahlungsunfähigkeit, aktienrechtliche Verantwortlichkeit, ÜberschuldungIn diesem Entscheid vom 11. Mai 2026 setzte sich das Bundesgericht mit mehreren Fragen der aktienrechtlichen Verantwortlichkeit auseinander, die eine Abtretungsgläubigerin nach Art. 260 SchKG gegen den Alleinaktionär und Verwaltungsrat geltend machte. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die beklagte Partei im Abtretungsprozess die rechtskräftige Kollokation der klagenden Partei nicht materiell überprüfen lassen kann. In der Sache bestätigte es zwei Pflichtverletzungen: die unterlassene Rückstellung für ein absehbares Steuerrisiko sowie die freiwillige Reduktion einer Forderung zugunsten des Aktionärs als verdeckte Gewinnausschüttung.
Der Beklagte war seit 2003 Alleinaktionär sowie Verwaltungsrat mit Einzelunterschrift der Holdinggesellschaft C. AG. Die Gesellschaft hielt sämtliche Aktien der D. SA, die ein Hotel betrieb. Im Juni 2019 wurde über die C. AG der Konkurs eröffnet. Eine Forderung der Klägerin wurde mit rund CHF 1.3 Mio. rechtskräftig kolloziert. Die Klägerin liess si [...]
Adrian Schmidlin | legalis brief GesR 26.08.2026