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URTEIL DES MONATS

Verkauf wesentlicher Vermögenswerte im Nachlassverfahren erfordert keine Zustimmung der Gesellschafter

BGer 5A_53/2026 vom 04.05.2026 (Publikation vorgesehen)

Art. 298 Abs. 2 SchKG , Art. 698 OR , Art. 704 OR

Generalversammlung, Gesellschafter, Gesellschafterversammlung

Nach allgemeinem Gesellschaftsrecht ist umstritten, inwieweit der Verkauf wesentlicher Vermögenswerte einer Aktiengesellschaft der Zustimmung der Generalversammlung bedarf. Nach verbreiteter Auffassung in der Lehre kann ein solcher Vorgang, insbesondere wenn er den gesamten Geschäftsbetrieb betrifft, einer faktischen Zweckänderung oder Liquidation gleichkommen und daher eine Mitwirkung der Generalversammlung erfordern.

Das Bundesgericht hatte zu klären, ob diese gesellschaftsrechtlichen Zuständigkeitsregeln im Nachlassverfahren weiterhin zur Anwendung gelangen.

Dem Urteil lag der Fall einer GmbH zugrunde, der eine provisorische Nachlassstundung gewährt worden war. In diesem Rahmen genehmigte das zuständige Gericht gestützt auf Art. 298 Abs. 2 SchKG den Verkauf wesentlicher Vermögenswerte der Gesellschaft. Ein Minderheitsgesellschafter, der rund 48% des Stammkapitals hielt, focht diese Genehmigung an und machte geltend, der Verkauf sei mangels Zustimmung der Gesellschafterversammlun [...]

Raphael Uhler | legalis brief GesR 29.06.2026