Anfechtung Kündigung – Erstreckung Mietvertrag
OGer SO ZKBER.2024.20 vom 03.07.2024
Art. 271 OR , Art. 272 OR
ErstreckungAm 18. Oktober 2017 unterzeichnete die C. AG (Vermieterin) mit D. und E. (Mieter) einen Mietvertrag betreffend Gewerberäumlichkeiten. Mietbeginn war der 16. November 2017. Die Parteien vereinbarten eine Mindestvertragslaufzeit bis 31. März 2023 und eine sechsmonatige Kündigungsfrist auf einen der Kündigungstermine per Ende März bzw. September. Der monatliche Mietzins betrug CHF 1'300.00.
Mit Vertragsüberschreibung vom 2. August 2021 vereinbarte die (neue) Vermieterin des Mietobjektes, die B. AG, mit D. und A., dass der Vertrag per 31. August 2021 auf A. überschrieben wird.
Am 16. September 2022 kündigte die B. AG den Mietvertrag per 31. März 2023 mit der Begründung, dass die Liegenschaft umfassend saniert werde.
Nach einem gescheiterten Schlichtungsversuch gelangte der Mieter am 22. Februar 2023 an das Richteramt Solothurn-Lebern und verlangte, es sei festzustellen, dass die Kündigung unwirksam sei. Eventualiter sei die Kündigung aufzuheben und subeventualiter sei das M [...]
Christian Ruf | legalis brief MietR 07.08.2024