Aufstockung eines bestehenden Gebäudes – Bruttorendite
Art. 269 OR , Art. 269a OR , Art. 270 OR
BruttorenditeDas Bundesgericht hatte sich in diesem Urteil mit einer Anfechtung des Anfangsmietzinses aus dem Kanton Genf zu befassen. Dabei hatte eine Vermieterin im Rahmen einer Gebäudeaufstockung neue Wohnungen realisiert und anschliessend vermietet. Der von der Vermieterin mit amtlichem Formular mitgeteilte Anfangsmietzins wurde von einer Mieterin als missbräuchlich angefochten. Das Obergericht des Kantons Genf hat – in Abweichung zur Erstinstanz – für die Mietzinsberechnung auf die Bruttorendite als massgebliches Kriterium abgestellt und den zulässigen Mietzins anhand der amtlich geschätzten Aufstockungskosten und unter Zugrundelegung einer als zulässig erachteten Bruttorendite von 4.5% berechnet.
Gegen diesen Entscheid erhob die Vermieterin Beschwerde ans Bundesgericht, wobei lediglich die Fragen umstritten blieben, ob das Obergericht die Erwerbskosten der Liegenschaft zu Recht nicht in die Berechnung der zulässigen Bruttorendite einbezogen hat und ob die Vorinstanz auf amtliche Statistiken fü [...]
Lars Müller | legalis brief MietR 05.09.2023