Ausweisung im ordentlichen Verfahren

Ausweisung, Mietvertrag, Verfahrensrecht

Strittig war die Frage, ob nach dem Ablauf eines befristeten Vertrages ein Anschlussvertrag zustande gekommen sei. Das Gericht äusserte sich deshalb zu den Anforderungen an das Zustandekommen eines Miet-/Pachtvertrages (E. 4.3) und kam zum Schluss, dass kein neuer Mietvertrag zustande gekommen sei, weshalb es das Ausweisungsgesuch guthiess. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Christian Ruf | legalis brief MietR 03.04.2023