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REGESTEN

Ausweisung – Rechtsschutz in klaren Fällen

BGer 4A_377/2024 vom 12.07.2024

Art. 257d OR , Art. 257 ZPO

Ausweisung, Verfahrensrecht, Vollstreckung, Zahlungsrückstand

Das Bundesgericht befasste sich mit einem Ausweisungsentscheid aus dem Kanton Waadt, mit welchem die kantonalen Instanzen das Ausweisungsbegehren der Vermieterin gutgeheissen hatten. Die Vermieterin hatte den beiden Mieterinnen infolge Zahlungsverzug gestützt auf Art. 257d OR ausserordentlich gekündigt und anschliessend ihre Ausweisung im Rechtsschutz in klaren Fällen gemäss Art. 257 ZPO beantragt. Dabei erinnerte das Bundesgericht an die Voraussetzungen des Rechtsschutzes in klaren Fällen und an das Verhältnis zu einem durch die Mieterinnen in der Zwischenzeit eingeleiteten Schlichtungsverfahren betreffend Anfechtung der Kündigung.

Den Mieterinnen war auch vor Bundesgericht mit ihren Rügen kein Erfolg beschienen.

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Lars Müller | legalis brief MietR 04.09.2024