Ausweisung und Vollstreckung – Frist zur freiwilligen Erfüllung
OGer SO ZKBER.2024.34 vom 20.08.2024
Art. 257 ZPO , Art. 308 ZPO
Ausweisung, Fristen, VollstreckungDie Vermieter schlossen am 8. Januar 2017 einen Mietvertrag mit den Mietern über ein Einfamilienhaus ab. Am 8. April 2022 kündigten die Vermieter den Mietvertrag per 31. Mai 2022. Die Mieter reichten eine Klage gegen die Kündigung ein, die vom Amtsgericht und später auch vom Obergericht sowie vom Bundesgericht abgewiesen wurde. Nach Erhalt des Urteils des Bundesgerichts stellten die Vermieter am 6. Mai 2024 ein Gesuch im Verfahren um Rechtsschutz in klaren Fällen nach Art. 257 ZPO betreffend Ausweisung gegen die Mieter. Mit Entscheid vom 27. Juni 2024 hiess die Amtsgerichtspräsidentin das Ausweisungsbegehren gut und wies die Mieter an, das Einfamilienhaus bis spätestens 31. Juli 2024, 12:00 Uhr, zu verlassen und den Vermietern in ordnungsgemässem, geräumtem Zustand zu übergeben. Dagegen erhoben die Mieter am 18. Juli 2024 Berufung beim Obergericht des Kantons Solothurn. Sie beantragten die vollumfängliche Aufhebung des angefochtenen Urteils, eventualiter seien sie anzuweisen, das Mietobjekt per [...]
Christian Habegger | legalis brief MietR 14.10.2024