Beat Rohrer – «Der Tonfall, mit dem Mietende Forderungen erheben, hat sich verschärft.»
Mietrecht
Beat Rohrer schloss sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich 1976 mit dem Lizentiat ab; die Promotion zum Dr. iur. erfolgte 1982. Nach einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent von Prof. Dr. Ulrich Häfelin und einem Gerichtspraktikum erwarb er 1983 das Anwaltspatent. Anschliessend arbeitete er in der Kanzlei von RA Rolf Blatter, bevor er 1989 seine eigene Kanzlei eröffnete. Dr. Rohrer ist Mitautor des SVIT-Kommentars zum Mietrecht und publiziert regelmässig in verschiedenen Fachzeitschriften.
Wann sind Sie das erste Mal mit dem Mietrecht in Kontakt gekommen?
Ich wurde 1980 als Auditor am Bezirksgericht Zürich dem Mietgericht zugeteilt.
Was sind Ihre alltäglichen Herausforderungen?
Ein Schwergewicht meiner Tätigkeit besteht darin, Verträge zu gestalten. Für mich ist es immer wieder eine Herausforderung, das, worüber sich die Parteien einig sind, so zu formulieren, dass es auch Jahrzehnte später von den Leuten, die dannzumal mit dem Vertrag zu tun haben, genau gleich verstanden wird.
Gibt es Anekdoten aus Ihrer Tätigkeit im Bereich Mietrecht?
Einer sehr bekannten deutschen Filmschauspielerin wurde im vorgerückten Alter das Mietverhältnis gekündigt, weil sie den Mietzins nicht mehr bezahlen konnte. Es kam zu einer Gerichtsverhandlung betreffend die Gültigkeit dieser Kündigung. Als Vertreter der Vermieterschaft verlas ich mein vorbereitetes Plädoyer. Nach ca. drei Minuten unterbrach mich der Vorsitzende und fragte die Mieterin: «Verstehen Sie es?» Sie antwortete: «Nein, ach wissen Sie, mit dem Schweizerdeutsch hatte ich schon immer meine liebe Mühe!» Dabei hatte ich mein Plädoyer selbstverständlich auf hochdeutsch vorgetragen.
Wenn Sie die Möglichkeit hätten, etwas am Mietrecht/Mietsystem ändern zu können, was wäre das?
Da gäbe es einiges. Man müsste zum Beispiel die Kündigungssperrfrist abschaffen und an ihrer Stelle eine widerlegbare Vermutung für die Missbräuchlichkeit der Kündigung in den Fällen, die heute eine Sperrfrist auslösen, gesetzlich verankern.
Was wäre Ihr wichtigster Tipp an die Vermieterinnen und Vermieter sowie an die Mieterinnen und Mieter?
Bei Problemen sollte man frühzeilig miteinander kommunizieren und nach Lösungen suchen. Viele Schlichtungsverfahren liessen sich dadurch vermeiden. Sehr oft höre ich in Verhandlungen oder in Verhandlungspausen den Satz «Wenn ich das gewusst hätte, hätten wir sicher eine Lösung gefunden.»
Wie hat sich das Mietwesen in den vergangenen Jahren Ihrer Meinung nach verändert?
Angeheizt durch den Mieterinnen- und Mieterverband und durch ideologisierende Medienberichte hat sich der Tonfall, mit dem Mietende zum Teil exzessive Forderungen erheben, verschärft. Es ist schon fast eine Selbstverständlichkeit, dass ein Erstreckungsvergleich davon abhängig gemacht wird, dass die Vermieterschaft einen Beitrag an die Umzugskosten leistet.
Welches sind Ihrer Meinung nach die grössten Stärken und Schwächen im Schweizer Mietwesen?
Stärke: Es existiert ein vernünftiger Kündigungsschutz (mit Ausnahme der Sperrfristenregelung, siehe oben). Schwäche: Die Praxis zur Ermittlung des angemessenen Ertrages ist lebensfremd – zum einen, weil auf Anlagekosten abgestellt wird, die nicht den wirtschaftlichen Realitäten entsprechen, und zum anderen, weil zur Beurteilung eines Missbrauchs bei Liegenschaften, die nicht vor mehr als 30 Jahren erstellt oder erworben wurden, entgegen dem Willen des Gesetzgebers die Nettorendite als vorrangiges Kriterium gegenüber den orts- oder quartierüblichen Verhältnissen betrachtet wird.
Was ist Ihrer Meinung nach die grösste Herausforderung im Schweizer Mietwesen in den kommenden 10 Jahren?
Sie besteht darin, die richtige Balance zu finden zwischen den Forderungen linker Gruppen und Politiker nach mehr Mieterschutz, Verboten und Kontrollen und dem Anreiz der Anleger, in den Bau von Wohn- und Geschäftsräumen zu investieren, um so ein ausreichendes Angebot zu schaffen.
Christian Ruf | legalis brief MietR 06.11.2023