Beschwerde gegen Entscheid der Schlichtungsbehörde

Art. 212 ZPO , 319 ZPO

Schlichtungsbehörde, Verfahrensrecht

Das Gericht hatte eine Beschwerde gegen einen Entscheid der Schlichtungsbehörde Nidwalden zu beurteilen, in welchem dieses dem Begehren der klagenden Partei, die beklagte Partei habe ihr einen Betrag von CHF 1'200.00 zuzüglich Zinsen zu bezahlen, gutgeheissen hatte. Das Gericht äusserte sich ausführlich zu den Anforderungen an eine Beschwerde im Allgemeinen (E. 3.2). Die Beschwerdeführerin stellte sich auf den Standpunkt, der Entscheid basiere auf einer offensichtlich unrichtigen Feststellung des Sachverhaltes. Das Gericht teilte diese Auffassung nicht und wies die Beschwerde ohne eine Vernehmlassung der Gegenpartei einzuholen ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Christian Ruf | legalis brief MietR 03.04.2023