Das Formular zur Mitteilung des Anfangsmietzinses als Urkunde im Sinne des StGB
BGer 7B_444/2023 vom 16.07.2024
Art. 110 StGB , Art. 251 StGB
FormularDas Formular für die Mitteilung des Anfangsmietzinses war Streitgegenstand eines gegen einen bekannten Genfer Anwalt geführten Strafverfahrens. Dem Beschuldigten wurde dabei vorgeworfen, in einem Zeitraum von 8 Jahren mehrmals falsche Angaben in Formularen zur Mitteilung des Anfangsmietzinses gemacht zu haben (bzw. solche veranlasst zu haben), um damit bei Mieterwechseln die Mietzinse ungerechtfertigterweise zu erhöhen mit dem Ziel, Anfechtungen des Anfangsmietzinses zu vermeiden.
Das Bundesgericht hat die Verurteilung wegen Urkundenfälschung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten geschützt, welche vom Genfer Cour de justice (Obergericht) ausgesprochen worden war.
Kommentierung
Auch wenn dies dem Bundesgerichtsurteil nicht direkt entnommen werden kann, ist für das Mietrecht beachtenswert, dass es sich beim Formular zur Mitteilung des Anfangsmietzinses um eine Urkunde im strafrechtlichen Sinn handelt (vgl. Art. 110 Abs. 4 StGB). Setzen Vermieter oder Liegenschaft [...]
Lars Müller | legalis brief MietR 04.09.2024