Die Kündigung infolge Zahlungsrückstand des Mieters (Art. 257d OR)
Kündigung ausserordentlich, Zahlungsrückstand
Die Zahlungsverzugskündigung
Mietverträge sind Dauerschuldverhältnisse und damit auf eine längere Dauer ausgerichtet. Befristete Mietverträge können - anderslautende Vereinbarungen ausgenommen - nicht vor Ablauf des festgelegten Endtermines ordentlich gekündigt werden. Unbefristete Mietverträge können hingegen unter Berücksichtigung der vertraglichen Kündigungsfristen - bei Wahrung der gesetzlichen Mindestvorgaben - im Grundsatz jederzeit auf den nächsten Kündigungstermin beendet werden. Jede ordentliche Kündigung kann jedoch vom Mieter - auch wenn wenig Aussichten auf Erfolg bestehen - als missbräuchlich angefochten und eine Erstreckung des Mietverhältnisses verlangt werden.
Die Kündigung des Vermieters infolge Zahlungsrückstand des Mieters (Art. 257d OR) gibt dem Vermieter die Möglichkeit, jeden Mietvertrag - unabhängig davon, ob befristet, mit einer Mindestlaufzeit oder einer langen Kündigungsfrist versehen - innert kurzen Fristen ausserordentlich zu kündi [...]
Lars Müller | legalis brief MietR 05.06.2023