Die Mietzinshinterlegung

Mietzins, Mängel

Werden durch die Vermieterin Mängel an der Mietsache, für welche sie einzustehen hat, nicht behoben, so können Mieter den Mietzins bei einer Behörde hinterlegen, ohne dadurch in Zahlungsverzug zu geraten. Damit besteht ein Druckmittel seitens der Mieter, die Vermieterin zur zeitnahen Behebung von Mängeln an der Mietsache zu bewegen.

Bei der Hinterlegung des Mietzinses  sind die materiellen und formellen Voraussetzungen strikte einzuhalten. Bei einer fehlerhaften Hinterlegung drohen den Mietern nachteilige Konsequenzen. Im schlimmsten Fall droht die Zahlungsverzugskündigung.

Voraussetzungen

1. Mietverhältnis über eine unbewegliche Sache

Vorausgesetzt ist ein Mietverhältnis über eine unbewegliche Sache. Darunter fallen Wohn- und Geschäftsräume, Parkplatz, Einstellplatz, Gartenareal etc.. Die Mietsache muss vom Mieter zudem bereits übernommen worden sein. Vor der Übergabe der Mietsache steht das Hinterlegungsrecht nicht zur Verfügung.

2. Bestehender [...]

Lars Müller | legalis brief MietR 07.02.2024