Die Mitteilungen im Mietrecht

Beendigung Mietverhältnis, Erneuerungen und Änderungen durch den Mieter, Formular

Zwischen den Parteien eines Mietvertrages betreffend Wohn- oder Geschäftsräume werden im Laufe der Vertragsdauer fast immer Schriftstücke in Papierform ausgetauscht. Dabei stellen sich Laien aber auch Fachleute immer wieder die Frage, wie denn dieser Austausch zu erfolgen hat, wer welche Dokumente zu unterzeichnen hat und an wen welche Dokumente zu adressieren sind. Darauf soll nachfolgend im Sinne einer Übersicht eingegangen werden.

I. Grundsätze

1. Formfreiheit

Soweit das Gesetz oder der Vertrag keine besondere Form für Mitteilungen vorschreiben, sind die Parteien in deren Gestaltung grundsätzlich frei. Entsprechend können Mitteilungen gar mündlich erfolgen. Das Gesetz schreibt einzig für ganz bestimmte Mitteilungen besondere Formvorschriften vor.

2. Von allen Parteien an alle Parteien

Mitteilungen zwischen den Mietparteien haben grundsätzlich von allen Parteien an alle Parteien zu erfolgen. Wenn also eine Personenmehrheit mietet, haben die Mietpar [...]

Christian Ruf | legalis brief MietR 03.01.2024