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PRAKTISCHES

Die Senkung des Referenzzinssatzes – So gehen Mieter und Vermieter korrekt vor

Mietzinsanpassung

Am 1. März 2025 wurde der hypothekarische Referenzzinssatz von 1,75% auf 1,5% gesenkt. Diese Senkung berechtigt Mieter gestützt auf Art. 270a Abs. 1 i.V.m. Art. 269a lit. b OR und Art. 12 ff. VMWG grundsätzlich zur Herabsetzung des Nettomietzinses um 2.91%. Nebst dem Referenzzinssatz sind aber auch die Teuerung (Veränderung des Landesindex der Konsumentenpreise, Überwälzung zu 40%) und die allgemeine Kostensteigerung zu berücksichtigen. Vermieter können die Teuerung und die allgemeine Kostensteigerung mit dem Senkungsanspruch der Mieter gestützt auf den Referenzzinssatz verrechnen. Zusätzlich steht den Vermietern der Einwand der nicht kostendeckenden (Netto- oder Brutto-)Rendite zur Verfügung.

Mit diesem Beitrag soll erläutert werden, wie Mieter und Vermieter in der aktuellen Situation korrekt vorgehen.

1. So gehen Mieter richtig vor

Ein Mietzinsherabsetzungsanspruch infolge gesunkenen Referenzzinssatzes muss von den Vermietern nicht automatisch an die Mieter weitergeg [...]

Lars Müller | legalis brief MietR 02.04.2025