Doppelrelevante Tatsache

Art. 253 ff. OR , Art. 271 ff. OR , Art. 273 OR , Art. 200 ZPO , Art. 209 ZPO , Art. 243 ff. ZPO

Kündigung ordentlich, Schlichtungsbehörde

Die C. AG als Vermieterin schloss mit der B. GmbH als Mieterin am 15. Juni 2021 einen Mietvertrag

betreffend 50 asphaltierte Stellplätze für 50 Fahrzeuge zu einem monatlichen Mietzins von je Fr. 25.00, d.h. total Fr. 1'250.00, und einen Bürocontainer zu einem monatlichen Mietzins von Fr. 60.00, zahlbar monatlich im Voraus je auf den ersten eines Monats.

Mit amtlichem Formular vom 21. Dezember 2021 kündigte die C. AG das Mietverhältnis erneut auf den 30. Juni 2022. Die Mieterin ersuchte die Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Zurzach mit Gesuch vom 7. Januar 2022 erneut um Feststellung der Nichtigkeit der Kündigung, eventualiter um Prüfung einer Erstreckung des Mietverhältnisses. Da an der Schlichtungsverhandlung vom 6. Mai 2022 keine Einigung erzielt werden konnte, erteilte die Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Zurzach der Mieterin gleichentags die Klagebewilligung.

Mit Entscheid vom 7. Dezember 2022 trat das Bezirksgericht Zurzach nicht [...]

Christoph Meyer | legalis brief MietR 04.07.2023