Fehlende Verfügungsmacht des Schuldners für Stundungserklärungen nach Konkurseröffnung

OR 257d , SchKG 102 , VZG 16

Zahlungsrückstand

Gegen die Vermieterin wurde ein Pfändungsverfahren durchgeführt, in dessen Rahmen auch die Mietliegenschaft, in welcher sich das von der Mieterin gemietete Objekt befand, gepfändet wurde. Mit Anzeige vom 6. Oktober 2021 wurde eine Verfügungsbeschränkung über das Grundstück im Grundbuch vorgemerkt und gleichentags der Mieterin angezeigt, dass mit der Pfändung die Zwangsverwaltung durch das Betreibungsamt nach Art. 102 SchKG i.V.m. Art. 16 VZG eintrete und künftig fällige Mietzinse (ab November 2021) an das zuständige Betreibungsamt zu leisten seien. Allfällige Rechtsgeschäfte in Bezug auf die noch nicht verfallenen Zinsen hätten keine Gültigkeit. Entsprechend zeigte das Betreibungsamt auch dem Vermieter an, dass dem Amt nun die Zwangsverwaltung der Liegenschaft obliege.

Das Betreibungsamt mahnte die Mieterin unter Hinweis auf Art. 257d OR bezüglich rückständiger Mietzinsen und drohte mit einer Zahlungsverzugskündigung. Sodann kam es zur Kündigung. Die Mieterin focht die Kündigun [...]

Christian Habegger | legalis brief MietR 07.02.2024