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URTEILSBESPRECHUNGEN

Frist zur Einreichung der Klage – Verzicht auf Schlichtungsverhandlung

vom

Fristen

Am 28. Juni 2022 kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis mit den Mietern eines Chalets. Daraufhin riefen die Mieter die zuständige Schlichtungsbehörde an. Anlässlich der Schlichtungsverhandlung vom 12. September 2022 konnte keine Einigung gefunden werden, weshalb den Mietern die Klagebewilligung erteilt wurde. Mit Klage vom 13. Oktober 2022 beantragten die Mieter, es sei die Kündigung vom 28. Juni 2022 aufzuheben, es seien bestehende Mängel am Mietobjekt zu beheben, es sei der Mietzins aufgrund von Mängeln am Mietobjekt zu reduzieren und es sei die Vermieterin zu verpflichten, die zu viel bezahlten Mietzinse zurückzuerstatten. In ihrer Klageantwort vom 19. Januar 2023 monierte die Vermieterin den verspäteten Eingang der Klage nicht und anerkannte insbesondere, dass eine Mietzinsreduktion aufgrund eines Wasserschadens geschuldet sei. Im Übrigen beantragte die Vermieterin die Abweisung der Klage. Das Mietgericht des Sense- und Seebezirks trat mit Entscheid vom 13. August 2024 nicht auf d [...]

Daniel Wiesendanger | legalis brief MietR 02.04.2025