Fristlose Kündigung wegen missbräuchlicher Untermiete
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Untermiete
Im vorliegenden Urteil bestätigte das Bundesgericht die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses durch die Vermieterin gestützt auf Art. 257f Abs. 3 OR. Ausgangspunkt war ein gewerbliches Mietverhältnis zwischen der A. SA (Mieterin) und der C. SA (ursprüngliche Vermieterin) über Geschäftsräume in einem Gebäude in X. Gemäss vertraglicher Vereinbarung vom Dezember 2020 war eine Untervermietung nur unter bestimmten Bedingungen zulässig: Die Einnahmen aus der Untervermietung durften CHF 25'000 pro Jahr nicht übersteigen, es sei denn, die Mieterin würde das ihr eingeräumte Optionsrecht auf eine Erhöhung der Hauptmiete ausüben, was sie jedoch unterliess. In der Folge vermietete die Mieterin die Räume an eine Drittfirma zu einem jährlichen Mietzins von CHF 40'800 und verletzte damit die vertraglich vereinbarten Bedingungen zur Untervermietung.
Nach dem Eigentumswechsel der Liegenschaft im November 2022 wurde dieser Umstand von der neuen Eigentümerin, der B. SA, beanstandet. Sie spra [...]
Christoph Meyer | legalis brief MietR 04.06.2025