Gescheiterte Zahlungsverzugskündigung

Art. 257d OR

Beendigung Mietverhältnis, Kündigung ausserordentlich, Zahlungsrückstand

Das Bundesgericht hatte in diesem Urteil über die Gültigkeit einer Kündigung zweier Geschäftsmietverträge infolge Zahlungsverzugs gestützt auf Art. 257d OR zu entscheiden. Umstritten war, ob ein vom Vermieter im Mahnschreiben mit Kündigungsandrohung (Art. 257d Abs. 1 OR) zu hoch ausgewiesener Mietzinsausstand zur Ungültigkeit der Zahlungsverzugskündigung geführt hat. Zusätzlich war darüber zu befinden, ob eine im Nachgang an die Zahlungsaufforderung zwischen den Parteien getroffene Abzahlungsvereinbarung zur Verwirkung des Kündigungsrechts gemäss Art. 257d OR geführt hat.

Erwägungen

Das Bundesgericht fasst die Rechtsprechung zu den Voraussetzungen der Mahnung mit Kündigungsandrohung zusammen. Es hält dazu fest, dass der abgemahnte ausstehende Betrag bestimmt (durch eine Zahlenangabe) oder mind. bestimmbar sein muss (durch Angabe der ausstehenden Mietmonate), jedoch die Angabe eines zu hohen Zahlungsausstandes nicht zwangsläufig zur Unwirksamkeit der Mah [...]

Irene Biber / Lars Müller | legalis brief MietR 02.05.2023