Kein missbräuchlicher Anfangsmietzins
MG Zürich MJ220007-L vom 15.03.2023
Art. 269 und 269a OR
Mietzins, Nettorendite, Orts- / QuartierüblichkeitDas Mietgericht hatte eine Anfangsmietzins-Anfechtung zu beurteilen. Die Mietpartei focht den Anfangsmietzins aber nicht innert 30 Tagen nach der Übergabe des Mietobjektes an, sondern erst rund 7 Monate später mit der Begründung, das amtliche Formular sei nicht korrekt ausgefüllt worden. So hatte die Vermieterschaft bei dem amtlichen Formular keinen Vormietzins angegeben mit der Begründung, es handle sich um einen Neubau. Die betreffende Liegenschaft war denn auch vor der Neuvermietung einer Auskernung unterzogen worden und im Mietobjekt seien eine Küche und ein Bad eingebaut worden (E. III.1.). Weiter stellte sich die Vermieterschaft auf den Standpunkt, es handle sich vorliegend um eine Altliegenschaft, bei welcher für die Beurteilung der Missbräuchlichkeit des Mietzinses die Nettorendite nicht beigezogen werden könne. So sei die Liegenschaft schon mehr als 30 Jahre im Eigentum der Vermieterschaft, wobei in dieser Zeit verschiedene gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen erfolgt seien, unter a [...]
Christian Ruf | legalis brief MietR 03.04.2023