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LEITARTIKEL

Konkurrenzverbote in Geschäftsmietverträgen

Geschäftsraum, Pflichten Mieter, Pflichten Vermieter

Wenn ein Geschäftsmietvertrag abgeschlossen wird, ist je nach Einzelfall ein besonderes Augenmerk auf das Konkurrenzverhalten zu richten, zumal das Gesetz – anders als etwa im Arbeitsrecht – im Bereich des Mietrechts keine entsprechende Regelung vorsieht.

Beide Vertragsparteien können ein Interesse an einem Konkurrenzverbot haben. Die Hauptmotivation für eine Mieterin, eine Konkurrenzfreihalteklausel zu verlangen, liegt in der Sicherung der eigenen Marktstellung. Die Mieterin möchte vermeiden, dass ein direkter Konkurrent in der Nähe ansässig wird, ihre Kunden abzieht und den Umsatz schmälert. Für den Vermieter kann es ebenfalls vorteilhaft sein, eine ausgewogene Mieterstruktur («Mietermix») zu gewährleisten, die den Standort attraktiv hält. Zu viel direkte Konkurrenz könnte langfristig die Attraktivität des Standorts für Kunden mindern und die Rentabilität für alle Beteiligten schmälern. Konkurrenzverbote können daher helfen, die Interessen beider Vertragsparteien in Einklan [...]

Patricia Zumsteg | legalis brief MietR 14.10.2024