Kündigung Mietvertrag – Formerfordernis
Art. 266l Abs. 1 OR i.V.m. Art. 13 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 OR
Fristen, Kündigung ordentlichDie Mieter haben am 31. März 2012 um 09:16 Uhr das eigenhändig unterschriebene Kündigungsschreiben vom 30. März 2012 per Telefax (nachfolgend: Fax) an die Vermieterin übermittelt. Anschliessend haben sie zusätzlich das Original des Kündigungsschreibens per Einschreiben an die Vermieterin versendet. Das Original des Kündigungsschreibens wurde am 2. April 2012 zugestellt.
Die Vermieterin reichte am 8. Juni 2018 Klage beim erstinstanzlichen Gericht ein und forderte die Mieter zur Zahlung von insgesamt CHF 51'000.00 zuzüglich Zinsen auf, da die per Fax zugestellte Kündigung nichtig sei. Das Gericht erkannte die Kündigung als tatsächlich nichtig an und gab der Klage teilweise statt. Daraufhin legten die Mieter Berufung ein, die vom Obergericht gutgeheissen wurde. Dieses entschied, dass die Kündigung des Mietverhältnisses durch die Mieter form- und fristgerecht per Ende September 2012 erfolgt sei. Daher wies das Obergericht die Klage für die Mietzinsforderungen von Oktober 2012 bis März 2 [...]
Christoph Meyer | legalis brief MietR 06.11.2024