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URTEILSBESPRECHUNGEN

Kündigung zufolge missbräuchlicher Untervermietung

vom

Kündigung ausserordentlich, Untermiete

Der Kläger mietete zwei Wohnungen in Zürich mit befristeten Mietverträgen, wobei die Nutzung auf eine einzelne erwachsene Person zu Wohnzwecken beschränkt war. Die Mietverträge enthielten eine Klausel, die eine Untermiete nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattete. Trotz mehrfacher Abmahnungen durch die Vermieterin inserierte der Kläger die Wohnungen weiterhin auf den genannten Plattformen und verlangte bis zu CHF 215.– pro Nacht, wobei mehrere Personen gleichzeitig die Wohnungen bewohnten. Daraufhin kündigte die Vermieterin die Mietverträge ausserordentlich per 31. Oktober 2023.

Erwägungen

Gemäss Art. 262 OR ist die gelegentliche Untervermietung zu Wohnzwecken grundsätzlich zulässig. Die gewerbliche Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters stellt jedoch eine Vertragsverletzung dar, die eine ausserordentliche Kündigung rechtfertigen kann. Das Obergericht bestätigte, dass die wiederholte und gewerbsmässige Untervermietung trotz Abmahnungen eine schwer [...]

Christoph Meyer | legalis brief MietR 04.06.2025