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REGESTEN

Kündigung zur Wiederherstellung des Hausfriedens

vom

Kündigung ordentlich, Pflichten Mieter

Die ordentliche Kündigung des Vermieters als Reaktion auf Pflichtverletzungen oder zur Wiederherstellung des Hausfriedens setzt keine Abmahnung und auch keine umfassende Untersuchung durch die Vermieterin voraus. Stellt sich heraus, dass die gekündigte Mietpartei zumindest einen nicht unerheblichen Anteil an den Störungen hat, ist eine ordentliche Kündigung gültig.

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Christoph Meyer | legalis brief MietR 04.06.2025