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SICHERHEITSLEISTUNG
Die (richtige) Wahl der Sicherheit aus Vermieter- und Mieterperspektive
Bei der Vermietung einer Sache geht die Vermieterin ein gewisses Risiko ein, da sie dem Mieter den Besitz an der Sache zwecks vertragsgemässer Nutzung überlässt, im Gegenzug aber nur obligatorische Rechte auf u.a. Zahlung des vereinbarten Mietzinses erhält. Die Vermieterin trägt mithin immer das Risiko eines Zahlungs [...]
Lars Müller | legalis brief MietR 05.08.2026