OR / ZPO / befristeter Mietvertrag / Kündigung durch die Mieterin wegen Mängeln / anwendbare Verfahrensart / Konventionalstrafe
BGer 4A_189/2022 vom 22.05.2024 (Publikation vorgesehen)
Art. 259b lit. a OR , Art. 243 Abs. 1 und 2 lit. c ZPO , Art. 227 ZPO
Beendigung Mietverhältnis, Kündigung ausserordentlich, KündigungsschutzDie Parteien schlossen einen Mietvertrag über Geschäftsräume ab, befristet vom 15. September 2011 bis zum 30. September 2021. Die Mieterin kündete den Vertrag am 1. Dezember 2017 unter Berufung auf Mängel an der Mietsache vorzeitig auf den 30. April 2018 (Art. 259b lit. a OR). Innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung dieser ausserordentlichen Kündigung gelangte die Vermieterin (Klägerin) an die Schlichtungsbehörde. Nach dem Scheitern der Schlichtung reichte sie am 18. Mai 2018 Klage gegen die Mieterin (Beklagte) eine und beantragte hauptsächlich die Feststellung der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit der Kündigung und hilfsweise die Aufhebung der Kündigung. Die Mieterin stellte den Betrieb ihres Geschäfts am 1. September 2018 ein und zahlte die Miete bis zum 30. September 2018, dem Tag der endgültigen Räumung. In ihrer Replik vom 27. September 2018 stellte die Kl� [...]
Dominik Bop | legalis brief MietR 04.09.2024