Rechtsschutz in klaren Fällen (Mieterausweisung)
KGer GR ZK2 24 16 vom 10.07.2024
Art. 257d OR , Art. 257d ZPO ,
AusweisungDer Mieter einer 4½-Zimmer-Wohnung inkl. Parkplatz geriet ab Oktober 2023 mit den Mietzinszahlungen in Verzug, sodass der Vermieter am 4. Dezember 2023 eine Mahnung unter Kündigungsandrohung i.S.v. Art. 257d Abs. 1 OR aussprach. Nachdem die ausstehenden Beträge nicht beglichen wurden, kündigte der Vermieter am 15. Januar 2024 das Mietverhältnis gestützt auf Art. 257d Abs. 2 OR per 29. Februar 2024.
Der Mieter weigerte sich jedoch, die Wohnung zu räumen, woraufhin der Vermieter am 11. März 2024 beim Regionalgericht Prättigau/Davos ein Gesuch um Mieterausweisung stellte. Bei Nichtbefolgung wurde die Zwangsvollstreckung angeordnet. Der Vermieter wurde ermächtigt, nach dem 17. Juni 2024 verbleibende Fahrnis auf Kosten des Mieters zu entfernen und gegebenenfalls zu verkaufen oder zu entsorgen. Das Regionalgericht legte dem Mieter die Verfahrenskosten und eine Parteientschädigung zugunsten des Vermieters auf.
Der Mieter erhob am 10. Juni 2024 Beschwerde beim Kantonsgericht Graubünden [...]
Christian Ruf | legalis brief MietR 07.08.2024