Sanierungskündigung

BGer 4A_246/2023 vom 17.07.2023

Art. 266a OR , Art. 271 OR , Art. 272 OR

Erstreckung, Kündigung ordentlich, Kündigungsschutz

Das Bundesgericht hatte sich in diesem Urteil mit einer Anfechtung einer ordentlichen Kündigung aus dem Kanton Zürich zu befassen, welche von der Vermieterin mit der Gesamtsanierung der Liegenschaft begründet wurde. Die Mieterin hatte die Kündigung als missbräuchlich angefochten und verlangte eine erstmalige Erstreckung des Mietverhältnisses um vier Jahre. Die Vorinstanzen haben die Kündigung als gültig erachtet und das Begehren um Erstreckung des Mietverhältnisses abgewiesen.

Die Mieterin machte vor Bundesgericht  geltend, dass die von der Vermieterin geplante Sanierung nicht realisiert werden könne und es daher am notwendigen Sanierungswillen fehle. Die Kündigung sei entsprechend als treuwidrig zu betrachten und als missbräuchlich aufzuheben. Im Eventualstandpunkt bestand die Mieterin auf die Erstreckung des Mietverhältnisses um erstmalig vier Jahre.

Erwägungen

Das Bundesgericht erinnert zuerst daran, dass eine Kündigung eines Mietvertrages keinen besonderen Kün [...]

Lars Müller | legalis brief MietR 05.09.2023