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URTEIL DES MONATS

Treuwidrige Kündigung

Art. 266a OR , Art. 271 OR , Art. 271a OR , ,

Beendigung Mietverhältnis, Kündigung ordentlich, Kündigungsschutz

Das Bundesgericht hatte eine ordentliche Kündigung aus dem Kanton Genf zu beurteilen. Der Vermieter hatte – nach über 20-jähriger Mietdauer – seiner Schwägerin den Mietvertrag ohne Angabe von Kündigungsgründen gekündigt. Auch auf Ersuchen der Schwägerin/Mieterin hat der Vermieter den Kündigungsgrund nicht nennen wollen. Erst im Verlaufe des von der Mieterin eingeleiteten Kündigungsschutzverfahrens machte der Vermieter  geltend, dass er die streitgegenständliche Wohnung für seine Tochter und deren Freund benötige.

Die kantonalen Instanzen haben die die Kündigung als ungültig erachtet.

Erwägungen

Das Bundesgericht erinnerte daran, dass infolge Kündigungsfreiheit ein unbefristetes Mietverhältnis grundsätzlich von jeder Partei unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist beendet werden kann (E. 4.1).

Die Kündigungsfreiheit ist allerdings durch den Grundsatz von Treu und Glauben eingeschränkt: Bei Mietverträgen über Wohnungen oder Geschäftsrä [...]

Lars Müller | legalis brief MietR 04.09.2024