Übereifriger Präsident der Schlichtungsbehörde erlässt nichtige Verfügung

Art. 259d OR , Art. 259g OR

Schlichtungsbehörde

Vermieter und Mieter eines 5 ½-Zimmer-Einfamilienhauses gerieten betreffend Mängel in einen Streit, worauf die Mieterin die Mietzinsen hinterlegt und eine Klage auf Beseitigung der Mängel, auf Mietzinsherabsetzung und Ersatz gewisser Reparaturkosten geltend machte und die Nebenkostenabrechnung beanstandete.

Die Schlichtungsbehörde erliess nach der Schlichtungsverhandlung folgenden Urteilsvorschlag:

«1.

Das klägerische Begehren vom 27.10.2022 (Eingang am 27.10.2022) wird wie folgt gutgeheissen:

2.

Die Beklagten werden dazu verpflichtet, den nur provisorisch reparierten Boiler unverzüglich fachmännisch reparieren zu lassen. Ist eine Reparatur nicht mehr möglich, so werden die Beklagten verpflichtet, den Boiler zu ersetzen.

2.1

Die Beklagten werden verpflichtet, die Rechnung der D._____ Nr. xxx vom 01.11.2022 selbst zu bezahlen. Diese Rechnung betrifft eine provisorische Reparatur am Boiler, weshalb die Bezahlung der Rechnung zu Lasten der Vermi [...]

Christian Ruf | legalis brief MietR 04.12.2023