Übernahme eines Mietobjekts
Beendigung Mietverhältnis, Mängel, Rückgabe der Mietsache
Mit jedem neuen Mietvertrag geht die offizielle Übernahme des Mietobjekts einher. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, ist es wichtig, dass Mieter und Vermieter wissen, was ihre jeweilige Aufgabe anlässlich der Übernahme ist. So schützt etwa eine gründliche Prüfung und vollständige Protokollierung des Anfangszustands des Mietobjekts beide Parteien vor späteren Auseinandersetzungen und schafft Transparenz sowie Rechtssicherheit. Die folgenden Ausführungen können daher als eine Art Hilfestellung bei der Übernahme/Übergabe von Mietobjekten dienen.
Vermieterschaft
Die Beweispflicht für den Anfangszustand des Mietobjekts kommt grundsätzlich der Vermieterschaft zu. Das heisst, dass die Vermieterschaft – sollte bei Beendigung des Mietverhältnisses ein Mangel am Mietobjekt entdeckt werden – beweisen muss, dass das Mietobjekt bei der Übernahme durch die Mieterschaft mängelfrei war. Aufgrund dessen hat die Vermieterschaft ein Interesse daran, den Zustand des Mietobjekts zum [...]
Daniel Wiesendanger | legalis brief MietR 04.06.2025