U
URTEILSBESPRECHUNGEN

Umbauarbeiten des Vermieters

BGer 4A_114/2023 vom 20.12.2024

Art. 20 OR, Art. 256 OR, Art. 258 OR, Art. 259a OR, Art. 259d OR, Art. 259e OR

Mängel, Pflichten Vermieter

Die Parteien haben im Zusammenhang mit Umbauarbeiten des Vermieters, die die Nutzung des Mietobjekts beeinträchtigten, ein memorandum of understanding abgeschlossen. Darin wurden die Bedingungen für den temporären Umzug der Mieterin, die baulichen Veränderungen, die finanziellen Entschädigungen sowie die Rechte und Pflichten der Mieterin während der Bauphase festgelegt. Ziel war es, eine reibungslose Durchführung der Arbeiten und eine faire Lösung für alle Beteiligten zu gewährleisten.

Erwägungen

Der Streit zwischen den Parteien betrifft im Wesentlichen die Gültigkeit, Auslegung und Umsetzung des memorandum of understanding.

Das Bundesgericht musste sich zunächst mit dem Einwand der Mieterin befassen, es läge eine Verletzung des Beweisrechts sowie Willkür bei der Beweiswürdigung im Zusammenhang mit der Weigerung der Vorinstanz vor, einerseits einen Augenschein, anlässlich dessen die geltend gemachten Mängel evident geworden wären, und andererse [...]

Patricia Zumsteg | legalis brief MietR 05.02.2025