R
REGESTEN

Vertragsrecht / Mietvertrag mit indexierten Mieten / erhebliche Renovierungen / Mieterhöhung

BGer 4A_75/2022 vom 30.07.2024 (Publikation vorgesehen)

Art. 269a lit. b OR , Art. 269b OR , Art. 270c OR , Art. 14 Abs. 1 VMWG

Mietvertrag, Mietzinsanpassung

Nach einer umfassenden Renovation einer FĂŒnfzimmerwohnung in Genf erhöhte die Vermieterin und BeschwerdefĂŒhrerin den monatlichen Mietzins von Fr. 905.– auf Fr. 1420.–. Das von den Mietern angerufene Mietgericht entschied, dass angesichts des wertvermehrenden Anteils der Investitionen (50 Prozent der gesamten Renovationskosten) eine Mietzinserhöhung auf Fr. 1117.– gerechtfertigt sei. Das Kantonsgericht Genf setzte den zulĂ€ssigen Mietzins aufgrund einer abweichenden Berechnung auf Fr. 985.– pro Monat fest. Die dagegen erhobene Beschwerde hatte aus zwei GrĂŒnden Erfolg: Die wertvermehrenden Investitionen sind bei der Berechnung der zulĂ€ssigen Mietzinserhöhung nach einer Renovation zum gleichen Satz zu verzinsen wie bei der Festlegung des zulĂ€ssigen Nettoertrages (im Rahmen einer ÜberprĂŒfung des Anfangsmietzinses). Nach der neueren Rechtsprechung (BGE 147 III 14 = [...]

Dominik Bop | legalis brief MietR 04.12.2024