Vorgeschobener Eigenbedarf

Art. 271 OR

Eigenbedarf, Kündigungsschutz

Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist missbräuchlich, wenn sich herausstellt, dass mit der Enkelin, für die scheinbar gekündigt wurde, im Vornherein nicht über den Bezug der Wohnung gesprochen wurde. Die Kündigung wegen Eigenbedarf ist zwar grundsätzlich ein legitimer Kündigungsgrund, darf allerdings nicht auf Vorrat oder ohne tatsächliches und aktuelles Interesse ausgesprochen werden.

Am 23. Oktober 2007 schlossen die Parteien einen Mietvertrag für eine 2-Zimmer-Wohnung in Zürich-Wollishofen mit einem monatlichen Mietzins von CHF 1'460.- Mit amtlichem Formular vom 13. September 2021 kündigten die Beklagten das Mietverhältnis auf Ende März 2022. Als Kündigungsgrund wurde angegeben, dass die Enkelin einer der Beklagten nach einer bezahlbaren Wohnungsmöglichkeit in der Nähe ihres Arbeitsplatzes suche. Mit Eingabe vom 1. Oktober 2021 focht der Kläger diese Kündigung bei der Schlichtungsbehörde als ungültig an. Mangels Einigung reichte der Kläger am 1. April 2022 beim zuständigen [...]

Christian Habegger | legalis brief MietR 03.10.2023