Wann ist es zu warm zum Wohnen?

Mietzinsanpassung, Mängel

1. Einleitung

Angesichts von zunehmenden sommerlichen Hitzetagen mit Temperaturen weit über 30 Grad dürfte die Diskussion betreffend angemessene Raumtemperatur in Wohn- und Geschäftsräumen zwischen Vermieterinnen und Mietern zunehmend an Aktualität gewinnen.

Das Nichterreichen einer angemessenen Mindestraumtemperatur stellt mietrechtlich und gemäss gefestigter bundesgerichtlicher Rechtsprechung einen Mangel im Sinne von Art. 259a OR dar. Das Bundesgericht hat dazu festgehalten, dass eine Normaltemperatur für eine Wohnung tagsüber bei 20 – 21 Grad bzw. bei Minergie-Standard bei 19 – 20 Grad liege[1]. Wird diese Mindesttemperatur nicht erreicht, stehen den Mietern die Rechtsbehelfe des Mängelrechts gegenüber den Vermieterinnen offen, wobei normalerweise von einem mittleren Mangel auszugehen ist. Nebst des Beseitigungsanspruches stehen den Mietern somit auch Ansprüche auf Ersatzvornahme, Mietzinsherabsetzung und allenfalls Schadenersatz zu. [...]

Irene Biber / Lars Müller | legalis brief MietR 03.10.2023