Was bedeutet «besenrein»?
Rückgabe, Rückgabe der Mietsache
Der Zustand des Mietobjektes im Zeitpunkt der Rückgabe im Allgemeinen
Mieter stellen sich regelmässig die Frage, in welchem Zustand das Mietobjekt zurückzugeben ist. Das Gesetz beantwortet diese Frage nicht. Art. 267 Abs. 1 OR besagt lediglich (wenig hilfreich): «Der Mieter muss die Sache in dem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt.»
Der Mieter muss also das Mietobjekt nicht in exakt demselben Zustand zurückgeben, in welchem er es bei Mietbeginn übernommen hat. Vielmehr hat der Vermieter die ordentliche Abnützung des Mietobjektes, also die übliche Abnützung durch den vertragsgemässen Gebrauch des Mietobjektes, hinzunehmen.[1] Im Standard-Wohnungsmietvertrag des HEV/SVIT/VZI wird in Ziffer 14 der Allgemeinen Bedingungen der geschuldete Zustand im Zeitpunkt der Rückgabe wie folgt umschrieben: «Das Mietobjekt ist in gutem Zustand, unter Berücksichtigung der aus der vertragsgemässen Benutzung sich ergebend [...]
Christian Ruf | legalis brief MietR 07.05.2024